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HAUSORDNUNG


Willkommen,
wir begrüßen Sie herzlich und wünschen Ihnen erlebnisreiche Stunden in unserem Haus.


(1) Diese Hausordnung dient dazu, Ihnen den Besuch so angenehm wie möglich zu machen. Die Beachtung der Hausordnung ist darum in Ihrem und im Interesse aller Besucher.


(2) Die Hausordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Hauses erkennen sie ihre Regelungen an, ebenso alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen.


(3) Wir freuen uns über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer und erwachsene Begleiter sind beim Besuch mit Kindern und Jugendlichen nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden.


(4) Tiere dürfen nicht in das Museumsgebäude mitgenommen werden.


(5) Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Exponate zu berühren.


(6) Für Kleidung und Taschen stehen Garderoben und Schließfächer zur Verfügung. Bitte legen Sie Mäntel, Umhänge etc. dort ab. Für Garderobe und Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen. Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen ist das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen oder nassen Gegenständen, wie z.B. Regenschirmen, Regenbekleidung, Rucksäcken und Tragetaschen größer als DIN A 4 (ca. 20 x 30 x 10cm) nicht gestattet. Im Zweifel entscheidet das Servicepersonal.


(7) Mobiltelefone sind in den Ausstellungsräumen auf „lautlos“ zu schalten, Telefonieren ist nicht gestattet.


(8) Unser Museumsrestaurant bietet ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. In allen anderen Räumen des Hauses ist Essen und Trinken nicht gestattet – soweit nicht anders beschildert oder ausdrücklich erlaubt.


(9) Im gesamten Museum gilt Rauchverbot. Auf die Einhaltung feuerpolizeilicher Vorschriften ist besonders zu achten.


(10) Bei Diebstahlalarm ist die Leitung des Hauses berechtigt, sämtliche Ausgänge außer dem Haupteingang zu schließen und dort eine Kontrolle aller Besucher vorzunehmen.


(11) Fotografieren und Filmen ist nur ohne den Einsatz von Blitz- bzw. Kopflicht gestattet. Ausnahmen sind bei der Hausleitung zu beantragen und werden nur von dieser erteilt.


(12) Es ist nicht gestattet, Werbung im Museum anzubringen, aufzustellen oder auszulegen. Über Ausnahmen entscheidet die Museumsleitung.


(13) Sollten sie verlorene Gegenstände im Museum finden, bitten wir Sie, diese beim Servicepersonal im Museumsfoyer/Kasse abzugeben. Dort fragen Sie auch nach, falls Sie etwas verloren haben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.


(14) Wir bitten Sie freundlich, alles zu unterlassen, was Sicherheit, Ordnung und guten Sitten abträglich ist. Sie haften für alle durch Ihr Verhalten entstandenen Schäden. Eltern haften für ihre Kinder.


(15) Das Aufsichts-, Service- und Kassenpersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass diese Hausordnung eingehalten wird, seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Wird die Hausordnung nicht beachtet oder werden Anweisungen des Personals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch einen Beauftragten des Museums der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden. Im Wiederholungsfall kann Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.


(16) Öffnungszeiten und Eintrittspreise werden von der Museumsleitung gesondert festgelegt und durch Aushang, an der Kasse und in der Presse etc. bekannt gegeben.


(17) Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise geschlossen werden.


(18) Diese Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie hängt in der aktuellen Fassung im Foyer des Museums aus. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch deren Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

 

Hamburg, Stand September 2008 Vorstand IMMH